Ihre Pflegebudgets 2025 im Überblick

Die Betreuungswichtel

Nutzen Sie Ihre Ansprüche – wir helfen Ihnen dabei!

Die Pflegeversicherung stellt auch im Jahr 2025 verschiedene Budgets bereit, mit denen Sie Unterstützungsleistungen finanzieren können. Ob Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege – viele Leistungen können Sie direkt über die Betreuungswichtel GmbH nutzen. Als zuverlässiger Betreuungsdienst in Leverkusen, Burscheid, Langenfeld, Leichlingen, Monheim, Odenthal und Umgebung beraten wir Sie gern persönlich und unterstützen Sie bei der Antragstellung und Abrechnung.

Entlastungsbetrag: Ihre Hilfe im Alltag (ab Pflegegrad 1)

Ab dem Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 131 Euro monatlich für Entlastungsleistungen. Dieses Budget kann z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen, Begleitungen oder Alltagshilfen genutzt werden – Leistungen, wie wir sie als Betreuungsdienst für Sie übernehmen.
Wichtig: Der Betrag summiert sich monatlich und ist bis zum 30.06. des Folgejahres abrechenbar – er verfällt also nicht sofort.

Pflegesachleistungen: Unterstützung durch qualifizierte Dienste (ab Pflegegrad 2)

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten monatlich ein Budget für professionelle Betreuungs- und Pflegeleistungen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro

Hinweis: Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen können flexibel für Betreuungsangebote wie unsere Leistungen umgewidmet werden. Die Umwidmung wird anteilig vom Pflegegeld abgezogen – wir erklären Ihnen gern, wie das funktioniert.

Verhinderungspflege: Wenn Angehörige eine Pause brauchen (ab Pflegegrad 2)

Wenn pflegende Angehörige einmal verhindert sind, übernimmt die Pflegekasse die sogenannte Verhinderungspflege. Das bedeutet: Sie erhalten Unterstützung durch einen Betreuungsdienst wie uns – schnell, flexibel und zuverlässig.

  • Vom 01.01. bis 30.06.2025 stehen Ihnen 1.685 Euro für Verhinderungspflege plus 806 Euro aus der Kurzzeitpflege zur Verfügung – insgesamt also 2.491 Euro jährlich.
  • Ab dem 01.07.2025 steigt das Jahresbudget auf 3.539 Euro.

Nutzen Sie diese Möglichkeit – wir beraten Sie gern zu den Voraussetzungen und übernehmen auf Wunsch auch die Abrechnung.

Pflegegeld: Für private Pflege durch Angehörige (ab Pflegegrad 2)

Wenn die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder nahestehende Personen übernommen wird, haben Sie Anspruch auf monatliches Pflegegeld:
  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Auch hier können Teile des Pflegegeldes für Betreuungsangebote verwendet werden – z. B. wenn Sie unsere Unterstützung stundenweise in Anspruch nehmen möchten.

Fragen zu Ihrem Budget?

Wir lassen Sie nicht allein! Die Betreuungswichtel GmbH unterstützt Sie kompetent und herzlich dabei, Ihre Ansprüche zu verstehen und zu nutzen. Ob Beratung, Antragstellung oder Abrechnung – wir sind für Sie da, wenn es um Entlastung im Alltag geht.